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Versicherungsschutz

Details
Service
22. Mai 2016

Versicherungsschutz für Vereine
Versicherungsschutz – wichtiger Pfeiler im Sport

Liebe Sportfreunde,
in der laufenden Spielsaison ging erstmals auch mit Genehmigung des SBV-Verbandstages eine Spielgemeinschaft an den Start. Nach einem längeren Informationsgespräch mit der ARAG-Sportversicherung des LSVS ist nun klar, dass auch alle Sportler einer Spielgemeinschaft die aus zwei oder mehreren Vereinen besteht Versicherungsschutz über die LSVS-Sportversicherung genießen. Vorraussetzung ist natürlich, dass diese Sportler auch namentlich beim Fachverband für diese Spielgemeinschaft gemeldet sind. Tritt in einer Spielgemeinschaft ein Schadensfall ein, ist der Heimverein des zu Schaden gekommenen Sportlers verpflichtet, diesen Schaden mit dem üblichen Versicherungsformular der ARAG Sportversicherung fristgerecht zu melden.

Allerdings sollte hier nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Sportler, die ohne Wissen und Genehmigung ihres Heimatvereins an anderen Sportveranstaltungen teilnehmen (z. B. Training in einem anderen Verein) grundsätzlich nicht über die Sportversicherung des LSVS versichert sind. Die Beweisführung des zu Schaden gekommenen Sportlers gegenüber der Versicherung ist hier äußerst schwierig, wenn vor dem Eintritt des Schadensfall nichts schriftlich zwischen den beiden Vereinen hierüber reglementiert wurde.

In gleichem Maße besteht auch kein Versicherungsschutz bei Teilnehmern eines Kadertrainings, die nicht zuvor ausdrücklich durch schriftliche Nominierung oder durch veröffentlichte Kaderlisten als Mitglied dieser Gruppe zweifelsfrei ersichtlich sind.

Gleiches gilt für Sportler die an einer Vereinsveranstaltung (z. B. Training) teilnehmen und noch nicht Mitglied dieses Vereins sind. Für diese Sportler besteht solange kein Versicherungsschutz, bis sie schriftlich durch eine Beitrittserklärung dem jeweiligen Verein beigetreten sind! Um diese Übergangsfrist abdecken zu können, bietet die ARAG-Sportversicherung Zusatzverträge an, bei denen dann innerhalb der Vereine auch dieser Personenkreis über eine sogenannte „Nichtmitgliederversicherung“ versichert ist. Weitere Informationen hierüber können über das Versicherungsbüro der ARAG-Sportversicherung des LSVS (Tel. 0681 - 3879 257) erfragt werden.
Für Rückfragen stehe ich Euch über die Geschäftsstelle des SBV gerne zu Verfügung.

Jürgen Knapp

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